Unser Grundgesetz ist mit 146 Artikeln zwar noch immer recht überschaubar. Es reicht jedoch aus, um eine Demokratie zu formen – und der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 ein stabiles Gerüst zu geben. Die Bundesorgane haben darin einen festen Platz. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht – jedes dieser Verfassungsorgane hat eine klar abgegrenzte Rolle in unserem politischen System. Gewaltenteilung ist dabei das Schlüsselwort, dennoch verbindet alle Bundesorgane ein festes Netz: ihre gegenseitige Kontrolle.
Politische Institutionen sind in der deutschen Verfassung verankert
Wer darf was und hat welchen Einfluss? Im Grundgesetz stehen die Antworten.
Die Mütter und Väter unserer Verfassung hatten 1948/49 dabei vor allem eines im Sinn: Dieselben Fehler zu vermeiden, an denen die Weimarer Republik zugrunde gegangen war. Deswegen etwa schwächten sie das Amt des Präsidenten und werteten im Gegenzug den Kanzler auf. Herausgekommen ist ein komplexes Beziehungsgeflecht, das jegliche Alleingänge eines Verfassungsorgans verhindern soll.
Die Sendereihe "Staat-Klar!" und das zugehörige Unterrichtsmaterial beschäftigen sich mit dem Bundespräsidenten, dem Bundestag und der Bundesregierung und zeigen die jeweiligen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen dieser Verfassungsorgane auf.
Filme zu den politischen Institutionen der EU bietet Planet Schule ebenfalls.