Man kann das Grundgesetz inhaltlich in zwei größere Themen unterteilen. Erstens: die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: die Organisation des deutschen Staates.
Man kann das Grundgesetz inhaltlich in zwei größere Themen unterteilen. Erstens: die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: die Organisation des deutschen Staates.