Nach dem Zweiten Weltkrieg erteilen die Vertreter der drei westlichen Siegermächte USA, Großbritannien und Frankeich den Ministerpräsidenten der Bundesländer ihrer Besatzungszonen am 1. Juli 1948 den Auftrag, eine demokratische Verfassung zu entwerfen, um eine Staatsgründung vorzubereiten. So macht sich im August 1948 ein Gremium aus 26 Politikern und Rechtsexperten der drei Westzonen in Herrenchiemsee daran, über eine Verfassung zu beraten.
Das Grundgesetz entsteht und tritt im Mai 1949 in Kraft
In nur 13 Tagen entwerfen sie 149 Artikel für das Grundgesetz. Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft, die elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt hatte, wird der Schutz der Menschenwürde zum zentralen Prinzip des Grundgesetzes. Die Grundrechte des Einzelnen wie zum Beispiel die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Demonstrationsrecht oder die Religionsfreiheit sollen garantiert werden. Auf der Grundlage des Entwurfes von Herrenchiemsee arbeitet ein sogenannter Parlamentarischer Rat das Grundgesetz von September 1948 bis Mai 1949 aus und verabschiedet es.