Als Folge des Zweiten Weltkrieges fliehen etwa sieben Millionen Deutsche aus dem Osten in die drei Westzonen. Im Parlamentarischen Rat herrscht Einigkeit, dass man die „Heimatvertriebenen“ aufnehmen muss. Umstrittener ist das Asylrecht für politisch Verfolgte.
Das Asylrecht im Grundgesetz
Dass es schließlich als uneingeschränktes Grundrecht Eingang ins Grundgesetz findet, liegt auch an der Lebenserfahrung vieler Mitglieder des Rates, die während der NS-Diktatur als Emigranten im Exil lebten. Heute ist die Lage eine andere. Bürgerkriege und Wirtschaftskrisen haben eine weltweite Fluchtbewegung ausgelöst. Immer mehr Menschen machen sich auf den oft lebensgefährlichen Weg nach Deutschland.