Die Gründung des Bundesverfassungsgerichts im September 1951 ist eine Reaktion auf die Rechtlosigkeit des NS-Regimes. Wie schon ein Jahr zuvor der Bundesgerichtshof wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angesiedelt. Die räumliche Distanz zu Bonn, dem damaligen Sitz von Regierung und Parlament, betont die Unabhängigkeit des Gerichts, das ohne historisches Vorbild ist.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sollen transparent sein
Seinen Status als Verfassungsorgan muss sich das Gericht erst erkämpfen. Erst 1969 erhält das Bundesverfassungsgericht ein eigenes Gebäude, dessen Architektur sich bewusst von den Justizpalästen der Vergangenheit absetzt: Große Fensterfronten signalisieren Transparenz.