1975 stehen die Köpfe der Terrorgruppe RAF – Rote Armee Fraktion – in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. Der Prozess ist ein Schlüsselereignis der bundesdeutschen Justizgeschichte, ohne das der "Deutsche Herbst" 1977 nicht zu verstehen ist.
Stammheim-Prozess spaltet Deutschland
Der neue, hochgesicherte Gerichtssaal auf dem Gelände des Stammheimer Untersuchungsgefängnisses wird zum Schauplatz erbitterter Auseinandersetzungen zwischen Richtern, Angeklagten und Verteidigern. Sondergesetze, Vorwürfe wegen Isolationsfolter, Hungerstreiks, Selbstmorde in der Haft und ein Abhörskandal bewegen die Öffentlichkeit. Der Versuch, politisch motivierten Terror juristisch und strafrechtlich aufzuarbeiten, spaltet die Gesellschaft und trägt zur Eskalation der Gewalt bei.
Urteil im Stammheim-Prozess 1977 - zwei RAF-Mitglieder sind tot
Als am 28. April 1977 das Urteil verkündet wird, sind zwei der Angeklagten bereits tot: Holger Meins ist vor Prozessbeginn an den Folgen seines Hungerstreiks gestorben, Ulrike Meinhof hat sich in ihrer Zelle in Stammheim das Leben genommen. Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe werden nach 192 Verhandlungstagen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Doch die Verteidiger legen Revision ein; die RAF setzt ihren Kampf gegen den Staat fort, die Gewalt eskaliert weiter.
Der Richter des RAF-Prozesses in Stammheim erzählt
Für den Film hat der damalige Vorsitzende Richter Theodor Prinzing erstmals ein ausführliches Interview gegeben. Er enthüllt, dass eigens für den Prozess erlassene Sondergesetze auf Hinweise des Gerichts zurückgingen. Und er spricht zum ersten Mal über einen familiären Konflikt, der sich hinter den Kulissen abspielte: Seine Tochter Gabriele teilte die Empörung der RAF-Sympathisanten und nahm an Veranstaltungen teil, auf denen ihr Vater als Mörder beschimpft wurde. Auch Gabriele Prinzing schildert die Ereignisse der damaligen Zeit aus ihrer Sicht.