Die Integration in den Arbeitsmarkt oder in das Bildungssystem ist mühsam, kostet viel Zeit, Engagement und häufig auch viele Nerven. Geflüchtete Mitarbeiter und Auszubildende müssen sich mühsam in einen fremden Arbeitsalltag einarbeiten. Aber auch Bildungsträger und Unternehmen investieren viel, wenn sie Geflüchtete ausbilden oder einarbeiten. Unternehmen und Organisationen der Flüchtlingshilfe fordern ein Bleiberecht für gut integrierte Geflüchtete, die in Ausbildung sind oder eine Arbeitsstelle haben. Kritiker sehen das als Daueraufenthaltsrecht durch die Hintertür an.
Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit
Weiterführende Links
Unternehmen für „Bleiberecht durch Arbeit“
Die Unternehmer-Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ will die Kompetenzen von Flüchtlingen in den Betrieben erhalten und setzt sich für ein Bleiberecht für Geflüchtete mit einem festen Arbeitsplatz ein. Auf dieser Seite der Flüchtlingshilfe Baden-Württemberg werden wichtige Argumente für die Forderung der Initiative aufgeführt.
Wege zum Bleiberecht für geflüchtete Kinder und Jugendliche
Viele Geflüchtete sind minderjährig, wenn sie nach Deutschland kommen. Nach Jahren der Duldung und der Prüfung ihres Asylstatus können gut integrierte Jugendliche oder junge Heranwachsende bis zum 21.Lebenjahr ein Bleiberecht beantragen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen gibt hier einfache und hilfreiche Hinweise.
Integration durch Arbeit? - Projekte und Tipps
Der Schlüssel zur Integration von Geflüchteten ist ihre Teilnahme an Ausbildung und Berufsleben. Die aufenthalts- und sozialrechtlichen Bestimmungen dazu sind sehr komplex. Das Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung (NIFA) stellt hier umfassend Informationen über Projekte, Dokumente und Tipps für Hilfsorganisation, Geflüchtete und Arbeitgeber gut verständlich dar.