Im Bundesrat ist jedes Bundesland durch Mitglieder seiner Landesregierung vertreten. Das Grundgesetz formuliert für dieses Verfassungsorgan: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Damit sollen die Interessen der Bundesländer bei der Gestaltung der Politik für die gesamte Bundesrepublik berücksichtigt werden.
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