Der Artikel 26 des Grundgesetzes verbietet Waffenherstellung und Export ohne Zustimmung der Bundesregierung. Außerdem verboten sind Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. 2010 verdoppelten sich deutsche Rüstungsexporte und lagen nach den USA und Russland auf Platz 3. Leichte Waffen (Gewehre, Pistolen, Handgranaten) wurden hier nicht mitgezählt. Länder wie Ägypten, Israel, Indien, Nigeria, Oman oder Pakistan werden mit deutschen Kriegswaffen beliefert. Ob so Frieden und Sicherheit geschützt oder eher gefährdet werden, steht nach wie vor zur Diskussion. Gegner eines generellen Exportverbots sehen einen wichtigen deutschen Wirtschaftszweig gefährdet. Aber: Dürfen Wirtschaftsinteressen Sicherheitsüberlegungen beeinflussen? Soll man Rüstungsexporte generell verbieten oder nur aktueller und differenzierter für bestimmte Länder Exportverbote aussprechen?
Generelles Verbot von deutschen Rüstungsexporten
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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"Verein für Friedenspädagogik", Tübingen
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